| Bürokratieabbau und mehr Bürgerrechte |
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Quelle: Salzbergener Bote 02/2009 Personenstandsrechtsreform im StandesamtAm 1. Januar 2009 ist das neue Perso nen standsgesetz in Kraft getreten. Es bringt eine Fülle von Neuerungen für die standesamtliche Praxis mit sich. Zeitge mäße, bürgerfreundliche Regelungen sollen zu mehr Bürgernähe führen und zum Büro kratieabbau beitragen. Elektronische Personenstandsregister werden bald die herkömmlichen Personen stands bücher ersetzen, so dass Urkunden schneller ausgestellt werden können. Die Anzahl der verschiedenen Urkunden wird reduziert. Auch die Beurkundungsdaten werden nur noch im erforderlichen Umfang erfasst, wodurch sich viele Nachfragen und Ermittlungen erübrigen werden. Die Nutzung der Register durch die Bürgerinnen und Bürger, aber auch durch die Forschung, wird vereinfacht. Die Fortführung der Personenstandsregister durch das Standesamt wird zeitlich be grenzt. Und zwar für Geburtsregister auf 110 Jahre, Ehe und Lebenspartnerschaftsregister auf 80 Jahre und für Sterberegister auf 30 Jahre. Aus den Registern, deren Fortfüh rungs zeit abgelaufen ist, werden keine Perso nenstandsurkunden mehr ausgestellt. Die Personenstandsregister werden dann an öffentliche Archive abgegeben. Etliche Zuständigkeiten werden in die örtlichen Standesämter verlagert, was wiederum den Bürgerinnen und Bürgern manche Wege ersparen wird. Beispielsweise können Per sonenstandsfälle von Deutschen im Ausland im örtlichen Standesamt beurkundet werden. Bisher war dafür das Standes amt I in Berlin zuständig. Es haben sich aber auch die Gebührensätze für standesamtliche Tätigkeiten verändert. In Niedersachsen sind in Zukunft für die Erstausfertigung einer Ehe-, Lebenspartner schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde 10,- Euro und für jede gleichein einem Arbeitsgang erstellt Urkundedie Hälfte der ge nannten Gebühr zu zahlen. Für die Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht beträgt die Gebühr 40, bei Beachtung ausländischem Rechts, 80,- Euro. Die zusätzliche Gebühr für Eheschließungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes (z.B. Freitagsnachmittags) beträgt 80,- Euro. Weitere Informationen gibt das Stan des amt Salzbergen gern während der üblichen Öffnungszeiten direkt im Stan des amt bzw. telefonisch unter Tel. 94 79 35 (Frau Winter) oder per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . |





