| Landkreis vergütet Umsatteln auf das Rad |
Landkreis vergütet Umsatteln auf das Rad Ausgleich bei freiwilligem Verzicht auf SchülerbeförderungZ ukünftig wird es ein Ausgleichsverfahren geben, das anspruchsberechtigten Schülern bei einem zeitweiligen Verzicht auf die Beförderung mit dem Schulbus eine Kostenrückerstattung ermöglicht. Das gab der Landkreis Emsland nun bekannt. Das bereits 2008 vom Kreistag mit der neuen Satzung der Schülerbeförderung beschlossene Verfahren wird aufgrund des notwendigen organisatorischen Verlaufs ab dem 01. August 2009 wirksam und gilt vorerst für zwei Jahre. Das sogenannte Ausgleichsverfahren sieht vor, anspruchsberechtigte Schüler ab der Klasse 5, die ihren Schulweg für mindestens einen Monat lieber mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen wollen, mit einer Aus gleichszahlung zu belohnen. „Mit diesem Ausgleichsverfahren wollen wir einen Anreiz für mehr Eigeninitiative und Gesundheitsvorsorge schaffen“ betont Landrat Hermann Bröring. Aufgrund der Diskussion um mangelnde körperliche Bewegung und motorische Defizite bei Schulkindern hatte der Landkreis diese Änderung der Schülerbeförderungssatzung angeregt. Schüler, die eine Ausgleichszahlung für einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wollen, müssen dazu bis zum 1. des Vormonats einen Antrag bei der Emsländischen Eisenbahn (EEB) gestellt haben und ihre Schülerzeitkarte bei der Schule abgeben. Der Ausgleichsbetrag beträgt 25 % des für den öffentlichen Personennahverkehr maßgeblichen Tarifs. 1983 war die Satzung der Schülerbeförderung erlassen worden. „In einem Vierteljahrhundert haben sich gesellschaftliche Gegebenheiten verändert. Da ist es notwendig, Regelungen entsprechend anzupassen“, so der Landrat abschließend. Anspruchsberechtigte Kinder erhalten die für eine Kostenbefreiung notwendigen Formulare in den jeweiligen Schulen und im Internet unter www.eeb-online.de (Schülerbeförderung). |




















