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PressemitteiIung Grundpreise Abwasser(Schmutzwasser) 17.12.2009
aus www.salzbergen.de
ln der Sitzung der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserverbandes Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren hat das Gremium u.a. beschlossen, künftig im Bereich der Schmutzwasserentsorgung auch Grundpreise, ähnlich wie auch in der Strom-, Gas- und Trinkwasserversorgung, einzuführen.
Wie bei allen Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen ist auch beim TAV die Kostenstruktur stark von fixen Kosten geprägt. So entsteht z. B. durch Abschreibungen und Zinsen ein erheblicher Teil der Kosten unabhängig davon, in welchem Umfang die Abwasserentsorgungseinrichtung tatsächlich genutzt werden.
Die Funktion eines Grundpreises liegt nun darin, zumindest teilweise die Kosten
abzudecken,die allein durch das Vorhalten der Abwasserentsorgungseinrichtung entstehen (Vorhaltekosten).
Dazu gehören neben der zentralen Kläranlage auch weitere technische Einrichtungen wie Kanalnetz oder Pumpwerke. Diese Vorhaltung der Einrichtungen kommt zunächst allen Nutzern gleichermaßen zugute.
Das rechtfertigt grundsätzlich auch einen einheitlichen Grundpreis für alle Nutzer.
ln den Fällen allerdings, in denen vorhersehbar ist, dass die Abwasserentsorgungseinrichtung stärker in Anspruch genommen werden kann, die Vorhalteleistungen also von vornherein höher zu bewerten sind, ist auch ein höherer Grund preisgerechtfertigt.
Somit orientiert sich der Grundpreis an der durch die Trinkwasserzählergröße vorgegebene, mögliche lnanspruchnahme der Abwasserentsorgungseinrichtung und teilt sich auf in 4,00 €/Monat für die normalen Hauswasserzähler und 16,00 €/Monat für Großwasserzähler.
Das Entgeltaufkommer aus der Einführung des Grundpreises wird aufkommensneutral auf das Abwasserentgelt umgelegt, so dass die Preise m³ entsorgten Abwassers gleichzeitig gesenkt werden können.
Diese Regelung gilt für das gesamte Verbandsebiet des TAV, in dem er die Aufgabe der Abwasserentsorgung wahrnimmt.
Für Salzbergen bedeutet dies, dass ab 01.01.2010 mit der Einführung von Grundpreisen das Abwasserentgelt von derzeit 2,54 €/m³ auf 2,15 €/m³ gesenkt wird.
Letztendlich trägt die Einführung von Grundpreisen zu einer gerechteren Verteilung der Fixkosten auf die einzelnen der Abwasserentsorgungseinrichtungen bei.
Eine weitere Änderung betrifft die so genannten "Abwasserabzugsmengen". Gemäß den Abwasserentsorgungsbedingungen können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden, soweit sie im Kalenderjahr 20 m³ übersteigen.
Aufgrund jüngste Rechtsprechung und auch im Hinblick auf Auswirkungen dieser Vorschrift unter Berücksichtigung der gestiegenen Abwasserentgelte wird diese Regelung angepasst. Somit entfällt bereits ab dem Jahr 2009 die Bagatellgrenze von 20 m³, ab der die Abwasserabzugsmengen erst berücksichtigt werden; gleichzeitig wir eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20,00 € für die individuelle Abrechnung des Einzelfalls in Ansatz gebracht, was aber letztendlich eine deutliche Kostenreduzierung für die Nutzer bedeutet. |